Formulare

Hier findet ihr alle Formulare, die wir auf Diözesanebene zur Abrechnung verwenden.


Freistellung für die Jugendarbeit:

seit dem 1. April 2017 gibt es in Bayern ein neues Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern. (oft bekannt als „Jugendleiter Sonderurlaub“) Mit folgendem Antrag könnt ihr die Freistellung im Büro beantragen. Vorstände können den Antrag auch selbst stellen, dafür findet ihr die Muster-Vorlage für Vorstände.