Pfadfinden mit Geflüchteten

Lasst uns Refugees welcommen
bei der DPSG

Ein Leitfaden für Leiter, wie Jugendliche Flüchtlinge Pfadfinder werden können.


Wir wollen ja, aber wissen nicht wie.

Viele Pfadfinder haben Lust und den Willen, die Welt ein bisschen besser zu hinterlassen, als sie sie vorgefunden haben.
So auch derzeit im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen. Wie schön wäre es, wenn man den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben könnte, andere Kinder in ihrem Alter, die Kultur und das Leben hier kennenzulernen und sich endlich als ein Teil der Gesellschaft fühlen zu können?!

Ja, wäre toll. Aber wie soll das gehen?

Wir dachten uns also angesichts des aktuellen Themas „Flucht und Integration“, es wäre hilfreich, einen kleinen Überblick über Mittel und Hilfestellungen in und von der DPSG zu geben. Wenn ihr zum Beispiel Flüchtlinge im Wö-, Rover-, Jupfi- oder Roveralter kennt, bzw. Interesse habt, jemanden in eure Gruppe aufzunehmen, nützt euch die Beantwortung u.a. folgender Fragen hoffentlich etwas:


Wie werden geflohene Jugendliche bei der DPSG angemeldet?

Und wer finanziert die Mitgliedsbeiträge?

Wer finanziert die Teilnahme an Aktionen?

Gibt es Zuschüsse für Pfadfinderausrüstung?

Dürfen Geflohene auf Auslandslager mitfahren?

Wie handle ich, falls es Sprachbarrieren gibt?

Wen spreche ich an, wenn das Kind ohne Eltern nach Deutschland gekommen ist?

Wen kann ich fragen, falls etwas in diesem Heft noch nicht beantwortet wurde?


 

Wie werden geflohene Jugendliche bei der DPSG angemeldet?

Die Anmeldung erfolgt wie gehabt vor Ort in den Stämmen über das derzeit aktuelle Anmeldeformular aus der NaMi.
Schritt für Schritt geht es so weiter:

1. Tragt in das Anmeldeformular den Hinweis „Gast>>Freundschaft – Menschen auf der Flucht“ in die leere Zeile unter dem Punkt „Mitarbeiter/in“ ein.
2. Das Anmeldeformular sendet ihr zur Erfassung der Mitgliedsdaten an den Mitgliederservice.
3. Ihr könnt die Anmeldung per Post ans Bundesamt schicken (behaltet aber eine Kopie bei euch), faxen (an die Nr. 02131 46 99 94) oder als Datei per Mail an mitgliederservice@dpsg.de
4. Hier ist die Adresse vom Bundesamt, falls ihr die Anmeldung per Post verschicken wollt:

Bundesamt Sankt Georg e.V.
Martinstraße 2
41472 Neuss (Holzheim)

5. Eine Erfassung des neuen Mitglieds in der NaMi erfolgt im Bundesamt. Sobald das neue Mitglied erfasst ist, erhalten die Stammesvorstände eine Info vom Mitgliederservice.
6. In der NaMi erscheint das Mitglied blau markiert.

Beachtet bitte:
Sollte die Mitgliedschaft gekündigt werden, muss dies schriftlich dem Mitgliederservice durch den Stammesvorstand mitgeteilt werden. Eine Abrechnung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nicht mit dem Stamm, sondern direkt mit der Stiftung.
Weitere Informationen findet ihr auf der Website der Stiftung. Rückfragen beantwortet gerne der Mitgliederservice der DPSG


 

Und wer finanziert die Mitgliedsbeiträge?

Die Stiftung der DPSG unterstützt mindestens 100 geflohene Kinder und Jugendliche mit kostenfreien Mitgliedschaften in der DPSG. Wenn ihr Geflüchtete in eurem Stamm habt, die von dieser Initiative profitieren können, meldet sie einfach wie gerade beschrieben an.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
DPSG bundesweit
Website der Pfadfinder Stiftung


 

Wer finanziert die Teilnahme an Aktionen?

DPSG
Auch an Fahrten und Lagern der DPSG sollen Flüchtlinge teilnehmen können. Hierzu finanziert die DPSG Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung bis zu 100% die Teilnahme an Maßnahmen und Projekten.

Generell gilt
› Gefördert werden nur Projekte, bei denen eine Begegnung zwischen Kindern und Jugendlichen mit und ohne Fluchterfahrung stattfindet. Die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sollten zwischen 7 und 21 Jahren alt sein und das zu fördernde Projekt der pfadfinderischen Pädagogik entsprechen.

› Im Klartext heißt das: Wenn ihr euren Geflüchteten ein Lager oder eine Aktion ermöglichen wollt, dann könnt ihr den Antrag stellen. Wahrscheinlich wäre es aber bei kleineren
Beträgen sinnvoller erst einmal in eurer Gemeinde oder falls vorhanden euren EV anzufragen, ob die z.B. den Lagerbeitrag übernehmen können.

› Diese Fördermaßnahme gilt vorerst aber nur noch für Aktionen, die bis zum 31.12.2016 durchgeführt wurden. Ihr könnt also die Anträge noch bis Ende Januar 2017
einreichen. Außerdem stehen die Chancen gut, dass es auch über das Jahr 2016 hinaus Fördermaßnahmen geben wird.


Bistum Augsburg

Das Bistum Augsburg hat auch einen eigenen Topf an Fördermitteln und ist bei der Vergabe relativ flexibel und unbürokratisch.
Wenn ihr also Material, Ausrüstung oder Zuschüsse für Fahrten und Lager mit Geflüchteten braucht, dann könnt ihr die dort beantragen, indem ihr eine E-Mail mit eurem Anliegen an den Flüchtlingsbeauftragten schreibt. Der wird euch dann sagen, ob und mit welchem Betrag er euer Vorhaben bezuschussen kann.

Kontakt zu Diakon Ralf Eger
(diözesanweiter Flüchtlingsbeauftragter)
???? 0821 / 31 56 – 425
???? fluechtlingsbeauftragter@bistum-augsburg.de


Ring Deutscher Pfadfinder (RDP)

Beim Ring der deutschen Pfadfinder (ja genau, die, von denen auch das Deutschland-Halstuch stammt und die das Friedenslicht immer organisieren) gibt es auch ein paar Mittel, die ihr ausschöpfen könnt und zwar für Fahrten und Aktionen sowie Material. Der Topf ist zwar wie bei der DPSG begrenzt, aber noch könnt ihr Anträge hinschreiben und es wird  wahrscheinlich auch noch länger so bleiben.
Der Antrag, den ihr auf der RDP Seite finden könnt (Link ist unten) ist relativ kurzgehalten und einfach zu stellen, da sie sich jeweils den Einzelfall anschauen.
Ihr könnt den Antrag auch gerne einscannen und per E-Mail schicken, aber bitte immer mit Unterschrift.

Kontakt:

???? 030 / 20 05 45 65
???? info@pfadfinden-in-deutschland.de


Bayerischer Jugendring (BJR)

Auf der Seite des Bayerischen Jugendrings könnt ihr euch noch über viele weitere Fördermöglichkeiten informieren. Es würde hier den Rahmen sprengen, alle einzeln mit den jeweiligen Förderungsbestimmungen vorzustellen, vor allem, weil die Situation in jedem Stamm anders ist. Aber auf der nebenan genannten Internetseite sind viele Stiftungen mit einer kurzen Beschreibung, an welche Zielgruppen sie sich richten, aufgelistet.


Zusammenfassend kann man sagen

Am besten wäre es generell, wenn ihr einfach vorher mal bei den genannten Stellen anruft und euch erkundigt. In einem Gespräch kann man die meisten Fragen normalerweise schnell klären und ihr wisst woran ihr seid. Die Förderungen sollen natürlich den Geflüchteten oder eurer Arbeit mit Geflüchteten oder zum Thema Flucht und Asyl zugutekommen. Solltet ihr etwas in diese Richtung machen oder vorhaben, dann habt ihr gute Chancen, dabei keine Minuskosten zu machen.

Anträge, mehr Infos und die Förderungsbestimmungen findet ihr hier:

DPSG Förderung:
Antrag

Seite des BJR: Sehr umfangreiche Infos zur Förderung:
fluechtlinge-werden-freunde.de

Infos vom RDP zum Thema:
pfadfinden-in-deutschland.de

RDP Förderung:
Antrag


 

Gibt es Zuschüsse für Pfadfinderausrüstung?

Kostenlose Leih-Kluften für Flüchtlinge
Flüchtlinge, die über die Stiftung Mitglied in der DPSG sind, können sich kostenlos eine Kluft in der passenden Größe aus der Kluftbörse ausleihen. Dabei sind auch alle notwendigen Aufnäher sowie ein Halstuch in passender Stufenfarbe. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie für den regulären sozialermäßigten Beitrag. Sehr gut erklärte Infos zur Leih-Kluft gibt’s bei der Kluftbörse (QR-Code nebenan). Übrigens steht da auch genau, wie man eine Kluft spenden kann, wenn man das will!


Ausrüstung für Fahrten und Lager

Ausstattung für Fahrten und Lager könnt ihr im Rüsthaus für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen erwerben, diese werden ebenfalls über das Antragsformular der Jahresaktion 2012 beantragt. Meldet euch aber am besten vorher telefonisch oder per Mail beim Mitgliederservice. Dort würde man dann nämlich die Rüsthausbestellung (z.B. Grundausrüstung: Schlafsack, Isomatte, Rucksack) für euch aufgeben, sodass die Rechnung gleich im Bundesamt bleibt und die Ausrüstung einfach zu euch geschickt wird.

Ansonsten könnt ihr euch auch bei euren Jugendringen informieren. Die haben eventuell auch noch Mittel zur Verfügung und zwar nicht nur für Ausrüstung, sondern eben auch für Fahrten und Lager. Oft bekommt ihr auch finanzielle Unterstützung von eurer Gemeinde, z.B. über die Caritas. Fragt doch einfach mal nach. Oder ihr wendet euch an uns, den AKIG, dann fällt uns bestimmt was ein.

Wichtige Websites zum Thema:
Kluftbörse

DPSG bundesweit

 


Dürfen Geflüchtete auf Auslandslager mitfahren?

Ob eine Reise ins Ausland möglich ist, hängt vom Status der Jugendlichen, dem Vorliegen eines Reisepasses und dem jeweiligen Zielland ab. Ihr solltet euch auf jeden Fall bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren, ob die Reise möglich ist.
Jugendliche im Asylverfahren oder mit einer sogenannten „Duldung“ müssen für schulische Reisen ins Ausland in jedem Fall eine Genehmigung einholen. Ist eine Reise geplant, sollte umgehend um eine Reiseerlaubnis bei der Ausländerbehörde gebeten werden und ggf. hervorgehoben werden, dass es sich um eine Reise im Rahmen der schulischen Bildung bzw. der Jugendhilfemaßnahme handelt.
Ein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Genehmigung von Auslandsreisen durch die Ausländerbehörde besteht leider nicht. Es hängt jeweils vom Einzelfall ab.
Eine Ausländerbehörde (regional unterschiedlich, meistens als ALB oder ABH abgekürzt; auch ZAB für Zentrale Ausländerbehörde) oder Ausländeramt (ALA) gibt es eigentlich in jedem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt. Im Landkreis ist es nicht immer ganz leicht rauszufinden, wer für was und wo zuständig ist. Am besten wäre es, wenn ihr beim Landratsamt anruft, bzw. eure geflüchteten Mitglieder nach ihrem Ausweis, bzw. dem Dokument fragt, auf dem steht, welches Aufenthaltsrecht sie genießen (also z.B. ob sie nur „geduldet“ sind oder eine „Aufenthaltserlaubnis“ haben). Auf diesem Dokument sollte die zuständige Ausländerbehörde stehen, an die ihr euch wenden könnt. Ansonsten, könnt ihr, wie gesagt, auch einfach im Landratsamt anrufen und die können euch bestimmt zur zuständigen Stelle weiterleiten.
Die Kontaktdaten zu den Ämtern findet ihr z.B. auf dem Bayernportal. Sucht am besten über die Postleitzahl unter der der Geflüchtete wohnt.

Bayernportal


 

Wie kann man Sprachbarrieren überwinden?

Solltet ihr mal bei der Unterhaltung mit Händen und Füßen nicht mehr weiterkommen gibt es verschiedene Kommunikationshilfen, die extra für Helfer und Geflüchtete erstellt wurden.

Mediathek für Asyl und Integration
Ihr könnt einmal in der Mediathek für Asyl und Integration nachsehen. Dort könnt ihr euch kurze Wörterbücher in vielen verschiedenen Sprachen herunterladen, bei denen viel mit Bildern gearbeitet wird und wo ihr zum Beispiel arabische oder persische Wörter und Sätze auch noch einmal in lateinischer Schrift nachlesen könnt.


ICOON for refugees

Dann gibt es auch ICOON für Geflüchtete („ICOON for refugees“), das ist ein kostenloses Bildwörterbuch und die dazugehörige Android App. Das Wörterbuch wurde in Zusammenarbeit mit vielen verschiedenen Hilfsorganisationen, wie z.B. dem Deutschen Roten Kreuz erstellt und ist speziell für die Kommunikation mit Geflüchteten ausgelegt, sodass ihr euch zu ganz vielen verschiedenen Themenbereichen austauschen könnt.
Ihr könnt euch das Wörterbuch als Printversion bestellen oder als pdf herunterladen. Die App ist natürlich auch kostenlos.

Websites zum Thema:
icoonforrefugees.com
Google Playstore – Android-App
integrations-mediathek.de


 

An wen wende ich mich, wenn das Kind ohne Eltern hier ist?

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umFs)
Sollten sich sogenannte umFs bei euch anmelden oder an Lagern und Aktionen teilnehmen wollen, dann solltet ihr das immer mit deren Betreuern oder dem jeweiligen Vormund absprechen.
Normalerweise leben die umFs ja in einer Einrichtung mit Betreuern. Da ein Vormund oft 50 junge Geflüchtet auf einmal betreut, übertragen die Vormünder bestimmte Vollmachten an die zuständigen Betreuer in der Einrichtung für umFs. Es kann also sein, dass die Anmeldung für eine DPSG-Mitgliedschaft oder für ein Lager nicht der Vormund selbst unterschreiben muss, sondern dass der Betreuer das auch machen kann.
Das ist wichtig zu wissen, da die Vormünder nicht so leicht zu erreichen sind, wie die Betreuer. Fragt also einfach die umFs selber, wer ihr Betreuer und wer ihr Vormund ist, um Kontakt mit diesen aufzunehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema:
b-umf.de


 

Wen kann ich fragen, falls etwas in diesem Heft noch nicht beantwortet wurde?

Uns!
Wenn du Fragen speziell zu Pfadfinden und Geflüchteten hast,
dann melde dich am besten im …

DPSG – Diözesanverband Augsburg
Kitzenmarkt 20
86150 Augsburg
???? 0821 / 31 66 – 3468
???? akig@dpsg-augsburg.de
???? mail@dpsg-augsburg.de
DPSG-Augsburg.de
oder bei der
DPSG bundesweit